Verordnungen VDI

Verordnungen VDI

VDI 2052

Im gewerblichen Bereich, wo Küchen in Restaurants, Hotels, Kantinen etc. eingesetzt werden und Lüftungsanlagen Höchstleistung erbringen müssen, gilt ab einem Stand von 25 KW die VDI 2052. Sie stellt eine Richtlinie dar für den technischen Stand von Abluftanlagen. Dabei wird die Abluft von Öl- und Fettpartikeln gereinigt und die Raumtemperatur unter 26 Grad gehalten. Im normalen Haushalten liegt die Leistung unter der 25 KW Marke, so dass die VDI 2052 Richtlinie nicht greift.
Abluftanlagen, die im Gewerbe eingesetzt werden, müssen nicht nur die Luft von Gerüchen befreien, sondern sämtliche Fettbestandteile, die beim kochen entstehen, beseitigen. Des Weiteren muss die Lüftung für Gastronomie Feuchtigkeit aufnehmen, die sowohl beim kochen entsteht, als auch bei häufigen Spülvorgängen der Geschirrspülmaschine. Im Allgemeinen lässt sich konstatieren, dass im gewerblichen Bereich eine Raumtemperatur von 18 Grad als optimal angesehen wird und angrenzende Räume nicht durch Gerüche oder Gase belastet werden.

1. Abluftanlagen
Die Raumluft in gewerblichen Küchen wird von Abluftanlagen gefiltert. Gerüche, Fettpartikel und grundsätzlich belastende Gase werden durch Filterung und Abtransport beseitigt, so dass saubere Luft vorherrscht. Bei der Montagearbeit und Konstruktion der Be- und Entlüftungsanlage sind passende Abscheidungstechniken relevant, da vorgegebene Emissionswerte unbedingt eingehalten werden müssen.

2. Zuluftanlagen
Zuluft- und Abluftanlagen sind nur gemeinsam ein starkes Team. Während die Abluftanlage auf der einen Seite die Raumluft abführt, sorgt auf der anderen Seite die Zuluftanlage für eine Zuführung von sauberer Raumluft. Dieses Zusammenspiel sorgt für eine reibungslose Abführung von Wärme und Luftfeuchtigkeit. Hygienische Beeinträchtigungen, ganz gleich jeglicher Art, sind im gewerblichen Arbeitsbereich bei der Konstruktion der Zuluftanlage zu vermeiden. Bei dem Vorgang der Ansaugung, der Aufbereitung und er Verteilung der Luft dürfen keinerlei Belastungen auftreten. Für einen reibungslosen Ablauf aller wichtigen Arbeitsprozesse der Abluft- und Zuluftanlagen ist auf eine leicht zugängliche Durchführung zu achten. Um alle elementaren Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturprozesse fachmännisch umzusetzen, ist eine gut organisierte Montage und Planung wesentlicher Grundstein. Zahlreiche Revisionsöffnungen sind zu beachten, um eine optimale Wartung durchführen zu können.

3. Zu- und Abluftventilatoren
Grundsätzlich sind Ventilatoren nicht zulässig. Um zu gewährleisten, dass keine luftfremden Stoffe sich in der Luft befinden, lautet die Regel, dass sämtliche Gehäuse der Motoren mit einer Entleerung ausgestattet sein müssen, um Fett und Öl aufzufangen.

4. Zu- und Abluftrohre
Für Zu- und Abluftrohre gelten höchste hygienische Standards. Glattes Material ist ebenso wichtig, wie fettdichte Laugen- und Säurebeständigkeit der Rohre. Um fachmännisch ordnungsgemäße Wartung und Reinigung der Zu- und Abluftrohre vornehmen zu können, sind folgende Punkte zu erfüllen. Bei Änderungen des Querschnitts an Bögen, Abzweigen und geraden Rohren, lautet die Regel, dass Revisionsöffnungen alle 3 m vorzufinden sein müssen. Mit den angemessenen Revisionsdeckel werden die Wartungsöffnungen verschlossen.

5. Lüftungshauben und -decken
Die Küchenabluft muss zunächst gereinigt werden, bevor sie abgezogen werden darf. Diesen Prozess übernehmen Aerosolabscheider, die wiederum einige wichtige Elemente erfüllen müssen. Erforderlich ist, dass ihr Material aus Chromnickelstahl besteht, mindestens Werkstoffnr. 1.4301 hat und von besonderer Wichtigkeit ist eine professionelle Flammendurchschlagsicherung nach DIN 18869-5, wenn sie über thermischen Geräten angebracht sind, wo Brandgefahr herrscht. Um einen optimalen Abluftraum gewährleisten zu können und küchentechnische Emissionen abzuführen, müssen Lüftungshauben bei einer Haubenhöhe von Minimum 40 cm angebracht sein. Hierbei gilt wieder Chromnickelstahl als beste Empfehlung.

Brandschutz
Sämtliche Teile der Lüftungsanlage, inklusive der Ab- und Zuluftleitungen, müssen aus nicht brennbarem Material bestehen, um die Brandschutzbestimmungen zu erfüllen. Der Vorbeugung eines Brandes dient der Aerosolabscheider, welcher für die Filterung von festen und flüssigen Bestandteilen aus der Küchenabluft eingesetzt wird. Flammendurchschläge an Küchenabluftanlagen werden somit verhindert. Selbstverständlich sind regelmäßige Wartungs- und Reinigungsarbeiten und ausreichende Revisionsöffnungen von größter Priorität, um den bestmöglichen Brandschutz zu erhalten. Eine gesonderte Prüfung und Zulassung gilt für sämtliche Brandschutzkappen. Für den fachmännischen Einbau von Brandschottungen, Brandschutzdecken und Türen können wir unsere Tochterfirma T&S Ladenbau Berlin GmbH empfehlen. Beim Bauträger können Sie ein Brandschutzzertifikat für sämtliche Brandschutzprodukte vorlegen.

Betrieb und Instandhaltung
Eine Dokumentation aller Kontrollen und Reinigungsarbeiten müssen in einem Prüfbuch festgehalten werden.

Täglich: Kontrolle und Reinigung aller Lüftungshauben und Komponenten.

Monatlich: Kontrolle und eventuelle Reinigung aller Lüftungsdecken.

Halbjährlich: Kontrolle und eventuelle Reinigung aller Komponenten wie Rohre, Ventilatoren und Aggregatkammern.

VDI 6022 (Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte)

Sie gilt für Aufenthaltsbereiche in denen sich Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder in regelmäßigen Abständen länger als 2 Stunden pro Tag aufhalten. Die Richtlinienreihe VDI 6022 gilt für dezentrale und zentrale Komponenten und für jegliche Anlagen. Sie greift ebenfalls bei Aggregaten und Rückkühlwerken, welche für die Beeinflussung der Zuluftqualität zuständig sind. Produktprüfung oder Zertifizierung sind nicht erforderlich.

Die Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Innenraumluft und eines physiologisch einwandfreien Raumklimas ist die Hauptaufgabe einer Lüftungsanlage. Planung, Ausführung und Instandhaltung sind so durchzuführen, dass keine gesundheitliche Gefährdung, Befindlichkeits-, Behaglichkeits- oder Geruchsstörungen stattfinden. Vermeidung von Schadgasen, organischer und anorganischer Verunreinigung sollten raumlufttechnische Anlagen gewährleisten.

Das Maß an biologischen Inhaltsstoffen, Bakterien, Pilze und Staub in der Zuluft darf inkeinem Punkt eine Überschreitung der Vergleichsluft bzw. der Außenluft nachstehen. Umluftanlagen bilden hierbei die Ausnahme.

Die Hygieneinspektion nach VDI 6022 teilt sich in eine Erstinspektion und eine Wieder-holungsinspektion. Das Ergebnis der durchgeführten Hygieneinspektion wird dokumen-tiert und dem Betreiber der Anlage schriftlich mitgeteilt. Im Zuge dieser Mitteilung erhält der Betreiber eine Auflistung aller empfohlenen oder notwendigen Maßnahmen. Eine Hygieneerstinspektion erfolgt bei der Abnahme nach einem Anlagenneubau und bei ei-nem Betreiberwechsel.

I. Die Hygiene-Erstinspektion beinhaltet folgende Tätigkeiten:

  • Inhalt der Wiederholungs-Hygieneinspektion
  • Festlegung und Markierung der Probeentnahmeorte für Hygienekontrollen und -inspektionen
  • Überprüfung der Umsetzung aller Anforderungen dieser Richtlinie hinsichtlich Planung, Fertigung und Ausführung bzw. ggf. bisher durchgeführten Betriebes

II. Die Wiederholungs-Hygieneinspektion beinhaltet folgende Tätigkeiten:

  • Kontrolle der RLT-Zentrale inkl. aller Komponenten und der versorgten Räume
  • Messung physikalischer Klimaparameter
    Bestimmung des Verschmutzungsgrades der Lüftungskanäle durch Ermittlung der Staubflächendichte (g/m²)
  • Bestimmung des Gesamtkeimgehaltes und der Legionellen-Konzentration im Umlauf-wasser von Befeuchteranlagen und Rückkühlwerken
  • Oberflächenkeimzahlbestimmung (Schimmel-, Hefepilz, Bakterien) und eventuell Luft-keimzahlbestimmung
  • Probenahmen und Analysen der Luft oder Staub auf Schadstoffe bei Verdachtsfällen. Bei erforderlichen Nachinspektionen sind weitere Inspektionstermine nach Dringlichkeit der durchzuführenden Maßnahmen festzulegen.

Die durch Fachpersonal durchzuführenden Wartungsintervalle von RLT-Anlagen betragen üblicherweise:

  • Alle 2 Jahre bei Anlagen mit Luftbefeuchtung
  • Alle 3 Jahre bei Anlagen ohne Luftbefeuchtung

VDI 2079 (Abnahmeprüfung an raumlufttechnischen Anlagen)

  • Messung des Luftstromes
  • Messung der Raumluftgeschwindigkeit
  • Messung der Lufttemperatur
  • Messung der Luftfeuchte
  • Messung des Schallpegel
  • Messung der Stromaufnahme

Die aufgelisteten Messungen dienen der Vorschrift und Nachweis jeglicher raumlufttechnischen Anlagen, dass Sollwerte auch wirklich nachweisbar sind.
Welche Messungen und Feststellungen bei diversen Lüftungsanlagetypen zu vollziehen sind regelt die VDI 2079. Irrelevant ist hierbei, ob vertragliche oder nicht vertragliche Beschlüsse bestehen.

VDI 2080 (Lüftung von Gebäuden; Messverfahren für die Übergabe eingebauter raumlufttechnischer Anlagen)

Raumluftanlagen, welche den Behaglichkeitzustand im Gebäude erhalten soll. Für alle raumlufttechnischen Anlagen gilt die perfekte Abstimmung thermischer, technischer und raumklimatischer Normen. Eine Abnahmeprüfung ist vor Inbetriebnahme der Anlagen nötig. Danach kann der Eigentümer mit der Betreibung starten. Die Abnahme erfolgt spätestens 12 Tage nach Fertigstellung der Anlage. Die Verantwortung trägt dann der Betreiber.
Die Maßnahmen müssen der DIN EN 12599 entsprechen.

  • Umfang und Klasseneinteilung
  • Vollständigkeitsprüfung
  • Funktionsprüfung
  • Funktionsmessung
  • Abnahmebericht
  • Sondermessungen

Messverfahren und Messgeräte für raumlufttechnische Anlagen
Die Messgrößen Druck, Feuchte,Temperatur, Luftstrom, Schall, elektrische Leistung, Leckluftstrom, Raumluftgeschwindigkeit, Flüssigkeitsstrom und Luftreinheit beziehen sich auf die VDI-Richtlinien 2079/2080. Es wird auf
die Messungen an den diversen Bauelementen, inklusive der Steuerungs-, Regelungs- und Schaltanlagen hingewiesen. Die Unsicherheit der Messeinrichtungen soll hierbei auch erwähnt werden.

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